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Mittlerer Schulabschluss (MSA) in den beruflichen Schulen
Liebe Schüler und Schülerinnen,
wir möchten Sie über den Mittleren Schulabschluss und die damit verbundenen Prüfungen informieren.
Alle Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten OH-Abschluss nehmen an der zentralen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teil.
Der Mittlere Schulabschluss setzt sich aus den Jahrgangsnoten (schulische Bewertung) und der zentralen Prüfung (schriftliche Prüfungen in Mathematik, Deutsch, Englisch, eine mündliche
Prüfung in Englisch und einer Prüfung in besonderer Form) zusammen.
Beide Teile (Jahrgangsnoten und zentrale Prüfung) müssen für den MSA bestanden werden! Das Zeugnis besteht somit aus zwei Teilen.
Der MSA ist bestanden, wenn
die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ sind oder für mangelhafte Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach ein
Notenausgleich durch mindestens eine befriedigende Prüfungsleistung in einem anderen Prüfungsfach vorliegt und
mit den Jahrgangsnoten die Abschlussbedingungen (bisherige Regelungen) erfüllt sind.
Für die Durchführung der Prüfung wird an jeder Schule ein Prüfungsausschuss gebildet.
Hier nun einige Hinweise für die Prüfung in besonderer Form.
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres wird mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten das Thema einer Facharbeit oder einer Projektarbeit mit Präsentation
auf Vorschlag der Schülerin bzw. des Schüler festgelegt. Das Thema muss vom Prüfungsausschuss zugelassen werden. Das Thema bezieht sich auf den fachrichtungs-/ berufsbezogenen Lernbereich. Die Bearbeitungszeit für das Thema der Prüfung in besonderer Form beträgt
vier bis sechs Unterrichtswochen. Der Umfang für die schriftliche Form darf 10 Seiten (genaue Angaben erfolgen im Unterricht) nicht überschreiten. Vorschläge für Themen bzw. Themenkomplexe werden mit den
Schülern und Schülerinnen im Laufe des kommenden Unterrichts besprochen. Konkrete Absprachen und Konsultationen werden nach der Bestehen des Probehalbjahres mit den Schülern und Schülerinnen einzeln
erfolgen. Die Vorlage des Themas für die Facharbeit bzw. Projektarbeit mit Präsentation muss eine inhaltliche Gliederung enthalten.
Die Facharbeit wird durch eine Erst- und Zweitkorrektur bewertet (zentrale Prüfungsnote). Die Facharbeit muss im Rahmen des Unterrichts präsentiert werden, wobei die Präsentation und deren Bewertung Bestandteil des Unterrichts ist.
Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt in einer Präsentationsprüfung
vor einem Prüfungsfachausschuss. Die Projektarbeit mit späterer Präsentationsprüfung soll in Einzel-, Partner- bzw. Gruppenarbeit erfolgen. Die Präsentation dauert 15–20 Minuten, wobei die Einzelleistung jedes/er Schülers/in erkennbar sein muss. Die Note ergibt sich hier aus dem Mittelwert der eingereichten Unterlagen und der Präsentation, wobei die Präsentation den Ausschlag gibt.
Der Prüfungsausschuss unserer Schule entscheidet über das Einreichen einer Facharbeit bzw. einer Projektarbeit mit Präsentation für die jeweiligen Prüfungsgruppen.
Hier könnt eine Darstellung der Projektarbeiten ansehen: Präsentation
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